Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. Geltung der Geschäftsbedingungen und Schriftform.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der jeweils aktuellen Fassung, die jederzeit in unserem Studio eingesehen werden kann. Für den Mitgliedsvertrag gilt die Schriftform, die eine handschriftlich unterzeichnete Erklärung des Mitglieds voraussetzt. Kündigungen sind schriftlich - nicht per Fax und Email - mit Unterschrift zu erklären.


2. Nutzungsbeginn und Mitgliedskarte

Das Mitglied ist zur Nutzung unserer Leistungen im schriftlich vereinbarten Umfang ab Abschluss der Vertrags berechtigt. Vertragsbeginn ist das Abschlussdatum des Vertrages, es sei denn, es wird im Vertrag ein späterer Termin vereinbart.

Die Mitgliedskarte darf ausschließlich vom Mitglied genutzt werden und ist nicht übertragbar.

Bei jedem Verstoß gegen die Pflicht haftet das Mitglied. Der Verlust der Mitgliedskarte ist uns unverzüglich mitzuteilen. Gegen Aufwandsentschädigung von 19€ wird eine neue Mitgliedskarte ausgehändigt. 
 

3. Hausordnung

Den Weisungen unseres Personals ist Folge zu leisten. Unsere Hausordnung ist in den aktuellen Fassungen in unserem Studio einsehbar.
 

4. Clubnutzung

Das Mitglied schließt eine Mitgliedschaft für die Nutzung eines bestimmten Studios ab. Die Nutzung des Solariums, Sauna, Verzehr u.a. Zusatzleistungen wie Trainerbegleitung sind gesondert kostenpflichtig.
 

5. Daten des Mitglieds

Wir nutzen die Mitgliedsdaten, um unsere Kundenbeziehung mit dem Mitglied zu gestalten und dem Mitglied auch andere eigene oder fremde Produkte und Services anzubieten. Dabei werden die  Daten nicht an Dritte weitergegeben. Das Mitglied kann jederzeit dieser Nutzung seiner Daten schriftlich widersprechen.
 

6. Haftung für Schäden des Mitglieds

Wir haften für den Verlust von Sachen des Mitglieds, insbesondere für dessen „Wertsachen“ und Kleider, sofern wir diesen Verlust schuldhaft oder grob fahrlässig zu vertreten haben. Umkleideschränke sind ausschließlich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Wir sind aus Sicherheitsgründen berechtigt, missbräuchliche verwendete Umkleideschränke auf Kosten des Mitglieds zu öffnen und zu räumen. Wir haften nicht für Sach- und Personenschäden, die durch eigenes Verschulden des Mitglieds oder durch uns nicht zurechenbares Verhalten Dritter entstehen.
 

7. Mitgliedsbeitrag, Bankeinzug und Anpassungen des Beitrags
Der Gesamtmitgliedsbeitrag für die vereinbarte Vertragslaufzeit ist bei Vertragsabschluss fällig. Zur finanziellen Erleichterungen wird dem Mitglied gestattet, diesen Gesamtbeitrag in gleichen monatlichen Raten im Voraus zum Monatsersten oder, für den Fall des Vertragsbeginns bin zum 15. eines Monats zu zahlen, sofern nicht eine Pre-Paid-Mitgliedschaft abgeschlossen wurde. Der Mitgliedsbeitrag wird per Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Sofern es zu einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift kommt, ist das Studio nicht verpflichtet, weitere Beiträge per Bankeinzug einzuziehen. Gleiches gilt bei einer durch das Mitglied zu verantwortenden Rücklastschrift oder einem dadurch ausgelösten kaufmännischen Mahnverfahren, deren tatsächliche Kosten dem säumigen Mitglied belastet werden. Kommt das Mitglied mit der Bezahlung von zwei monatlichen Raten in Verzug, berechtigt uns dies zur fristlosen und außerordentlichen Kündigung des Vertrags. Die Ratenzahlungsvereinbarung erlischt sodann. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied den Verzug nicht zu vertreten hat.
 

Veränderungen der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer führen ab deren Geltung zur entsprechenden Anpassung der Mitgliedsbeiträge. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres kann der Monatsbeitrag im Rahmen einer Beitragsanpassung bis zu maximal fünf Prozent erhöht werden. Die Erhöhung, die im Zusammenhang mit der Führung des Betriebes und den damit verbunden Kosten erforderlich ist, ist nur dann wirksam, wenn sich der Preisindex für einen Vierpersonenhaushalt des Statistischen Bundesamtes des allgemeinen Lebensunterhaltungskostenindexes übersteigt, kann sich das Mitglied auf ein Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung berufen. Das Sonderkündigungsrecht ist nur innerhalb von vier Wochen ab Betragserhöhung schriftlich auszuüben.
 

8. Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages (Nachweise)
Eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages wird für Studenten, Schüler, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, jeweils bis zum 27. Geburtstag, Rentner/Pensionäre ab dem 65. Geburtstag gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewährt. Der Berechtigungsnachweis muss bei Vertragsabschluss vorliegen. Bei befristeten Nachweisen ist eine aktuelle Folgebescheinigung unaufgefordert bis zum Ende der Gültigkeit des Nachweises vorzulegen. Wenn ein nach diesem Vertrag erforderlicher Nachweis nicht fristgemäß erbracht wird, entfällt die Ermäßigung. Bei nachgereichten Nachweisen wird die Ermäßigung ausschließlich für die Zukunft gewährt und zwar ab dem nächsten fällig werdenden Mitgliedsbeitrag, wenn der Nachweis 15 Werktage vor Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages vorgelegt wurde, anderenfalls mit dem übernächsten Mitgliedsbeitrag.
 

9. Verträge mit festen LaufzeitenVerträge mit festen Laufzeiten - bis maximal zwei Jahre - werden für diese bestimmten Laufzeiten - Grundlaufzeit - geschlossen. Wird ein solcher Zeitvertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Grundlaufzeit gekündigt, so verlängert er sich nach Ablauf dieser Grundlaufzeit um ein weiteres Jahr und kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.

Verträge mit einer monatlichen kündbaren Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden und haben demnach eine Mindestlaufzeit von zwei Monaten.
 

10. Pre-Paid Mitgliedschaft - „Vorauszahlermitgliedschaft“
Bei einer Pre-Paid Mitgliedschaft für eine bestimmte Laufzeit - Grundlaufzeit bis maximal zwei Jahre - sind sämtliche für die Grundlaufzeit geschuldeten Beiträge u.a. bei Vertragsabschluss fällig und zu entrichten, eine monatliche Ratenzahlung entfällt. Wird die Pre-Paid-Mitgliedschaft nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt, so wird die Mitgliedschaft gemäß Ziffer 7 umgestellt und verlängert sich um ein weiteres Jahr mit einer Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit von drei Monaten.
 

11. Young & Fit-Mitgliedschaften
Wenn das Mitglied zwischen 15 und bis zu 18 Jahren alt ist, kann die Mitgliedschaft nur gewährt werden, wenn der Erziehungsberechtigte der Mitgliedschaft schriftlich zustimmt. Mit seinem 18. Geburtstag wird die Young & Fit-Mitgliedschaft auf eine individuelle zu vereinbarende Mitgliedschaft umgestellt.
 

12. Corporate Mitgliedschaften mit dem Arbeitgeber - „Firmenfitness“
Gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewähren wir eine Corporate Mitgliedschaft zu den mit dem Arbeitgeber des Mitgliedes vereinbarten Mitarbeiterkonditionen. Eine Corporate Mitgliedschaft wird jeweils für ein Jahr gewährt, sofern nicht  unaufgefordert ein Monat vor Ablauf der Corporate Mitgliedschaft erneut ein gültiger Berechtigungsnachweis vorgelegt wird. Wenn ein nach diesem Vertrag erforderlicher Nachweis nicht fristgemäß erbracht wird, entfällt die Ermäßigung. Bei nachgereichten Nachweisen wird die Ermäßigung ausschließlich für die Zukunft gewährt und zwar mit dem nächsten fällig werdenden Mitgliedsbeitrag, wenn der Nachweis 15 Werktage vor Fälligkeit des Mitgliedsbeitrag vorgelegt wurde, andernfalls mit dem übernächsten Mitgliedsbeitrag.
  Bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzung entfallen die Mitarbeiterkonditionen und die Corporate Mitgliedschaft wird auf eine Mitgliedschaft zu diesem Zeitpunkt geltenden Konditionen umgestellt.
 

13. Ruhen des Vertrages und Pausen
Wir räumen dem Mitglied nach unverzüglicher - bis zu maximal vierzehn Tage nach Ausstellung des  Attestes -  Vorlage eines ärztlichen Attestes über eine Sportunfähigkeit von mindestens drei Monaten, eines Schwangerschaftsnachweises oder einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers über einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt eine Pause über laufender Abbuchung von maximal drei Monaten ein. Während dieser Pause ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Es können nur volle Monate als Pause gewährt werden. Rückwirkend ist keine Pausenregelung möglich. Die Anzahl der Pausenmonate wird an die Vertragslaufzeit zu den vereinbarten Konditionen des Vertrags bei Vorlage der gewährten Pausengutscheine beitragsfrei angehängt. Dies gilt nur, sofern nicht außerordentlich oder fristgerecht gekündigt wurde. Während der Pause ist die Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Pausen sind nur bei ungekündigten Verträgen möglich. Ein Rücktritt von den Pausen ist schriftlich jederzeit möglich.

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